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FAQs

Nachstehend findest du Informationen zu häufig gestellten Fragen. Sämtliche Reglemente, Weisungen und Dokumente findest du ausserdem im Downloadcenter.

Allgemeines

Bis wann muss ich mich als Verein für den Cup anmelden?

Die Teilnahmefrist für den Cup ist immer am 10. Februar.

 

Was ist der Unterschied zwischen Ligacup und Schweizer Cup?

Ligacup wird auf dem Kleinfeld gespielt, Schweizer Cup auf dem Grossfeld

 

Gibt es auch einen Cup für die Junioren?

Es gibt keinen speziellen Cup für die Junioren. Die Junioren mit den Lizenzen U21 und U18 dürfen jedoch am Schweizer Cup teilnehmen. Junioren A am Schweizer und auch Ligacup.

 

Ab welchem Alter kann ich beim Cup teilnehmen?

Die jüngsten Teilnehmer am Cup sind Spieler/-innen mit einer Junior/-innen A Lizenz.

 

Können Frauen und Männer gemeinsam Cup spielen?

Nein, der Cup ist wie die Meisterschaft auch geschlechtergetrennt.

 

Wo erhalte ich die nötigen Unterlagen (Spielbericht, Torkarten, Abrechnungsbogen, Quittungen) für den Cup?

Für den Cup werden keine Unterlagen versendet. Falls ein Verein keine Unterlagen von der Meisterschaft mehr übrig hat, kann er sich an info(at)swissunihockey.ch wenden, um neue zu bestellen. Das Organisator Aufgebot kann drei Tage vor dem Spiel online heruntergeladen werden (Vereinsportal).

 

Was kostet mich der Cup und/ oder wo kann ich dies nachschlagen?

Die Teilnahmegebühren für den Cup betragen 60.00 CHF pro Team (gemäss TGB Artikel 1.3)

Austragungstermin

An welchem Datum muss das Cupspiel ausgetragen werden?

Der Terminplan vom Cup ist in der Weisung Cupwettbewerbe zu finden (http://www-stage.swissunihockey.ch/de/administration/downloadcenter/ > Spielbetrieb > Weisung Cup).

 

Darf das Cupspiel auch später als am offiziellen Cupwochenende gespielt werden?

Leider ist es nicht möglich, dass das Spiel später als am offiziellen Datum durchgeführt wird. Mit dem Einverständnis des Gegners ist es jedoch möglich, das Spiel früher auszutragen.

 

Unser Verein hat das Heimrecht und möchte das Spiel am offiziellen Wochenende austragen. Der Gegner ist mit dem Termin nicht einverstanden. Was muss ich tun?

Sofern der Austragungstermin am offiziellen Cupwochenende ist, die Anspielzeiten eingehalten werden und auf Meisterschaftsspiele und den Anreiseweg des Gegners Rücksicht genommen wird, muss der Gegner nicht mit dem Termin einverstanden sein. Gemäss Cupweisung Artikel 2 kann das Heimteam den Austragungstermin bestimmen.

 

Unser Verein hat das Heimrecht und möchte das Spiel vor dem offiziellen Wochenende austragen. Der Gegner ist mit dem Termin nicht einverstanden. Was muss ich tun?

Wenn das Spiel früher ausgetragen werden soll, muss der Gegner zwingend mit dem Termin einverstanden sein. Falls er das nicht ist, muss ein neues Datum gefunden werden.

 

Unser Verein hat das Heimrecht aber es ist keine Halle in der Nähe verfügbar. Was muss ich tun?

Mit dem Einverständnis des Gegners kann das Cupspiel auch vor dem offiziellen Cupwochenende ausgetragen werden (an einem Datum, wo die Halle frei ist). Falls kein geeignetes Datum und keine geeignete Halle verfügbar ist, kann das Heimrecht an das gegnerische Team abgetreten werden. 

Schiedsrichter

Brauche ich offizielle Schiedsrichter für den Cup?

Cupspiele dürfen nur durch offizielle Schiedsrichter geleitet werden. Kleinfeld Schiedsrichter dürfen nur für den Ligacup eingesetzt werden, Grossfeld Schiedsrichter dürfen sowohl beim Schweizer Cup wie auch beim Ligacup Partien leiten.

In den Kategorien G1 bis und mit G3 dürfen gemischte Schiedsrichter-Paare Cupspiele leiten, in den Kategorien G4 und G5 dürfen nur offizielle Schiedsrichter-Paare eingesetzt werden.

 

Wie finde ich Schiedsrichter für den Cup?

Im Vereinsportal ist ein Schiedsrichter-Adressbuch aufgeschaltet. Darin können Schiedsrichter nach Region, Kanton und Qualifikation gesucht werden.

 

Unser Cupspiel wird von zwei Schiedsrichtern geleitet, welche nicht ein offizielles Schiedsrichterpaar sind. Wie muss ich die Schiedsrichter im Portal erfassen?

Bei der Meldung im Portal muss ein Schiedsrichter mit seinem offiziellen Partner erfasst werden. Danach muss der zweite Schiedsrichter per Mail an info(at)swissunihockey.ch gemeldet werden.

 

Die Meldefrist des Heimspiels läuft ab, aber ich habe noch keine Schiedsrichter gefunden. Dadurch kann ich das Spiel noch nicht im Portal erfassen. Was muss ich tun?  

In einem solchen Fall müssen die Angaben zum Spiel (Vereine, Spieldatum, Uhrzeit, Austragungsort) per Mail an info(at)swissunihockey.ch gemeldet werden. Sobald Schiedsrichter gefunden werden konnten, können diese ebenfalls per Mail nachträglich gemeldet werden.

 

Ich habe die Abrechnung der Schiedsrichter an swiss unihockey eingereicht aber keine Überweisung erhalten. Wieso wird mir der Betrag nicht zurückerstattet?

Gemäss TGB Artikel 5.6.4 werden von swiss unihockey werden nur die SR-Kosten für die Cupfinals übernommen, alle anderen Cupspiele können nicht geltend gemacht werden.

 

Wie werden die Schiedsrichterkosten zwischen den Vereinen aufgeteilt?

Gemäss TGB Artikel 5.6.4 werden die Schiedsrichterentschädigungen bis und mit 1/16-Finals je zur Hälfte von beiden Teams bezahlt. Ab den 1/8-Finals übernimmt der Organisator die Entschädigungen vollumfänglich.

Kontakt

Mitarbeiterin Administration


Tel. +41 31 330 24 53                
cup(at)swissunihockey.ch

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